Haus & Wohnen

Einbruch: Was nun?

Schock: Die Wohnungstür steht offen, das Fenster ist zerbrochen, die Schränke durchwühlt. Ein Einbruch ist eine extreme Erfahrung. Damit Sie zumindest nicht auf den Schäden sitzenbleiben, kommen wir Sicherhelden ins Spiel. Wir erklären Ihnen, was bei einem Einbruch zu tun ist.

Was Sie vor dem Einbruch tun können

Bei Ihnen wurde noch nicht eingebrochen? So soll es bleiben. Um trotzdem für den Ernstfall abgesichert zu sein, sammeln Sie Dokumente, schreiben Sie Listen und machen Sie Fotos von den wertvollen, teuren Gegenständen Ihres Haushaltes. Denn kommt die Hausratversicherung zum tragen, können Sie so einfach den Wert und die Art der Gegenstände belegen und sparen sich nebenbei viel Stress. 

Und in Sachen Versicherungssumme? Die muss natürlich dem Wert Ihres Hausrates entsprechen – im Schnitt sind das rund 650 Euro pro Quadratmeter. Haben Sie eine besonders wertvolle Ausstattung, prüfen Sie diese Summe am besten nochmal mit Ihrem Versicherungsberater.

Was tun bei einem Einbruch?

Es wird eingebrochen, während Sie im Haus sind? Dann versuchen Sie vor allem ruhig und defensiv zu sein. Auf keinen Fall sollten Sie den Einbrecher stellen, um sich und Ihre Familie nicht in Gefahr zu bringen. Schließen Sie sich lieber ins Schlafzimmer ein, rufen Sie die Polizei an und machen Sie lautstark auf sich aufmerksam, wenn Sie in Sicherheit sind – im besten Fall sucht der Einbrecher durch Ihre Anwesenheit das Weite.

Ist der Eindringling verschwunden, sollten Sie den Tatort zunächst im aktuellen Zustand belassen, um etwaige Spuren nicht zu verwischen. Nur, wenn die Polizei nicht sofort vor Ort sein kann oder die Anzeige zunächst telefonisch aufnimmt, sollten Sie Schäden und Einbruchsspuren zunächst selbstständig mit Fotos dokumentieren. Räumen Sie aber erst Ihre Wohnung auf, wenn Ihnen die Polizei dazu grünes Licht gegeben hat.

So bekommen Sie Ihre Schäden erstattet

Nach einer kurzen Verschnaufphase sollten Sie aktiv werden, um nicht auf Schäden des Einbruchs sitzen zu bleiben. Stellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände für die Polizei zusammen – hier können Sie zum Beispiel auf die Liste Ihrer Wertsachen zurückgreifen. Zusammen mit dem Aktenzeichen als Nachweis für die Strafanzeige wenden Sie sich dann an die Concordia: Diese sendet dann einen Schadensgutachter vorbei.

Wichtig ist: Besprechen Sie unbedingt mit Ihrer Versicherung, wie mit Schäden umgegangen wird. Denn lassen Sie diese auf eigene Faust reparieren, riskieren Sie, die Kosten nicht erstattet zu bekommen. Das gilt natürlich nicht für ein kaputtes Schloss oder zerbrochene Fenster. Lassen Sie diese reparieren, heben Sie die Belege auf und machen diese später geltend, denn das ist Teil Ihres Schadens. 

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Zuletzt aktualisiert am 16.02.2023