Durchführung von „Microsoft Teams-Besprechungen“
„Microsoft Teams“ wird zur Durchführung von Video- und Audiokonferenzen insbesondere im Rahmen von Besprechungen, Beratungen, Konferenzen, Schulungen und Präsentationen eingesetzt. Um die Teilnahme an einer „Microsoft Teams-Besprechung“ zu ermöglichen, werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Die Verarbeitung dient insbesondere:
- der technischen Durchführung und Organisation der Besprechung,
- der Kommunikation zwischen den Teilnehmenden,
- der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung,
- der Beratung und Betreuung von Kunden und Interessenten,
- der Zusammenarbeit mit Beschäftigten, Versicherungsvertretern, Dienstleistern und Kooperationspartnern sowie
- der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der eingesetzten Systeme.
Die Nutzung von „Microsoft Teams-Besprechungen“ dient entweder der Vertragsanbahnung beziehungsweise der Durchführung eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO oder erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses an einer effizienten, ortsunabhängigen und sicheren Kommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben, beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
KI-gestützte Transkription und Besprechungsnachbereitung
Soweit dies vorab angekündigt wurde und für den konkreten Besprechungszweck erforderlich ist, kann das gesprochene Wort durch Microsoft Teams in Text umgewandelt werden. Microsoft Copilot kann das Transkript anschließend insbesondere zur Erstellung von Zusammenfassungen, Ergebnisübersichten und Aufgabenlisten verwenden.
Die Transkription und KI-gestützte Besprechungsnachbereitung dienen insbesondere:
· der Erstellung eines fachlich überprüfbaren Ergebnis- oder Verlaufsprotokolls,
· der strukturierten Nachbereitung komplexer oder informationsreicher Besprechungen,
· der Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse und Entscheidungen,
· der Dokumentation vereinbarter Aufgaben,
· der Unterstützung einer barrierefreien oder sprachlich erleichterten Teilnahme sowie
· der Erfüllung konkreter gesetzlicher, regulatorischer oder organisatorischer Dokumentationsanforderungen.
Eine Transkription erfolgt nicht standardmäßig. Sie wird nur eingesetzt, wenn sie für den konkreten Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist.
Die Transkription einer Besprechung beruht nur dann auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn auch die Transkription für den konkreten vorvertraglichen oder vertraglichen Zweck objektiv erforderlich ist.
In anderen Fällen kann die Transkription auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden. Unser berechtigtes Interesse besteht in diesem Fall insbesondere an der verlässlichen Dokumentation wesentlicher Besprechungsergebnisse, der Erfüllung konkreter Dokumentationsanforderungen oder der Unterstützung einer barrierefreien Teilnahme. Eine Verarbeitung erfolgt nur, wenn im konkreten Fall keine überwiegenden Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen entgegenstehen.
Soweit wir Sie ausdrücklich um eine Einwilligung bitten, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Bei Beschäftigten erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen allgemeiner „Microsoft Teams-Besprechungen“, soweit sie für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist, auf Grundlage von Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 BDSG.
Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Rahmen der KI-gestützten Transkription und der hierauf beruhenden Copilot-Funktionen erfolgt auf Grundlage von Art. 88 Abs. 1 und 2 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 4 BDSG und den hierfür geltenden Betriebsvereinbarungen.