Schäden und Leistungsfälle

Weil wir für Sie da sind, wenn's drauf ankommt.

Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung

Der Pflegefall ist eingetreten? Sie möchten jetzt für sich oder einen Angehörigen Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung beantragen? Hier erfahren Sie, was zu tun ist:

Schritt 1: Antragstellung

Sobald Sie den Antrag bei Ihrer Pflegepflichtversicherung gestellt haben, bitten wir Sie uns darüber zu informieren (eine E-Mail an pflege@concordia.de genügt). Warten Sie dazu bitte nicht ab, bis Ihnen das endgültige Ergebnis vorliegt.

Schritt 2: Bearbeitung

Für die Bearbeitung benötigen wir von Ihnen:

  • den Leistungsbescheid Ihrer Pflegeversicherung (gesetzliche oder private)
  • das Gutachten des medizinischen Dienstes (MDK) bzw. von MEDICPROOF mit dem Pflegegrad

Sobald uns alle Pflegegutachten vorliegen, entscheiden wir darüber, ob zur Prüfung der Leistungspflicht weitere Auskünfte z.B. bei Ihrer Kranken- und/oder Pflegeversicherung, bei Ärzten oder Krankenhäusern notwendig sind. 

Wichtige Hinweise:

Gibt es schon Vorgutachten oder vorläufige Einstufungen in einen Pflegegrad? Dann senden Sie uns bitte auch diese Gutachten und Bescheide Ihrer Pflegeversicherung zu, selbst wenn diese mehrere Jahre zurückliegen sollten. Klären Sie gegebenenfalls mit Ihrer Pflegeversicherung, ob Ihnen alle Unterlagen vorliegen. Nur mit vollständigen Unterlagen können wir Ihren Leistungsantrag schnell und ohne Rückfragen bearbeiten.

Schritt 3: Auszahlung der Versicherungsleistung

Sind die Leistungsvoraussetzungen erfüllt, so erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Pflegetagegeldes und des Beitrages in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegenden Monat.

Die hier genannte Schritte gelten für Versicherte mit den Tarifen

  • PG, PG1, PG2, PG3, PG4 
  • PT, PT0, PT1, PT2, PT3

FAQ zu Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung

Hat die Concordia eigene Kriterien für Pflegegrade?

Nein. Wir übernehmen die Entscheidung Ihrer Pflegepflichtversicherung und haben selbst nichts mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu tun. Zuständig für die Begutachtung ist Ihre Pflegepflichtversicherung.

Wann zahlt die Pflegetagegeldversicherung der Concordia?

Voraussetzung für das Auszahlen von Leistungen aus Ihrer Pflegetagegeldversicherung ist die Einstufung in einen Pflegegrad.  Bei rechtzeitiger Antragstellung leistet die Concordia frühestens ab dem Leistungsbeginn der Pflegepflichtversicherung.

Zahlt die Concordia auch bei Pflege durch Laien?

Ja. Die Pflege muss nicht durch Pflegefachkräfte erfolgen. Wir leisten auch in voller Höhe, wenn Laien oder Angehörige pflegen.

Muss ich die Kosten für die Pflege nachweisen?

Nein, müssen Sie nicht. Ihr Vorteil bei der Concordia: Allein die Einstufung in einen versicherten Pflegegrad reicht aus, um die vereinbarten Leistungen zu erhalten.

Müssen im Pflegefall noch Beiträge gezahlt werden?

Nein, wenn der versicherte Pflegegrad erreicht ist, brauchen Sie für den betreffenden Tarif keine Beiträge mehr zu zahlen.

Werden die Leistungen auch bei Aufenthalt im Ausland gezahlt?

Ja. In welchen Ländern, hängt von Ihrem Tarif ab:

Tarife PG / PG1 / PG2 / PG3 / PG4
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Sie (bzw. die versicherte Person) bekommen die Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsort.


Tarife PT / PT0 / PT1 / PT2 / PT3
mit Abschluss ab 21.12.2012 („Unisex-Tarif“)

Versicherungsschutz besteht in Deutschland und

  • in den Mitgliedsstaat der Europäischen Union,
  • in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • in der Schweiz
  • im außereuropäischen Ausland während eines vorübergehenden Aufenthaltes.


PT / PT3 mit Abschluss bis 20.12.2002 („Bisex -Tarif“)

Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Im Ausland zahlen wir das vereinbarte Pflegetagegeld, wenn die deutsche Pflegepflichtversicherung weiter besteht und Leistungen erbringt.

Wo bekomme ich Informationen zur Begutachtung und Einstufung in den Pflegegrad?

Voraussetzung für das Auszahlen von Leistungen aus Ihrer Pflegetagegeldversicherung ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Begutachtung dafür erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). 

Beratungsstelle des MDK finden

Für privat Versicherte ist MEDICPROOF zuständig.

Zur Internetseite von MEDICPROOF

 

 


Kontakt Pflege-Team der Concordia Krankenversicherungs-AG:

Telefon: +49 (511) 5701-1625
Fax: +49 (511) 5701-1905
E-Mail: pflege@concordia.de

Postanschrift: Concordia Krankenversicherungs-AG • Leistungsabteilung • 30621 Hannover
Die Concordia hat — wie viele große Firmen — eine eigene Postleitzahl. Die funktioniert ohne Angabe von Straße oder Postfach.