Concordia Krankenversicherung

Erste Wahl für Beamte und Anwärter

Krankenversicherung für Beamte und Anwärter

Beitragsgarantie bis 31.12.2023!

Sie wollen Beitrags-Sicherheit für Ihre private Krankenversicherung? 
Wir garantieren Ihnen schon heute stabile Beiträge bis mindestens 31.12.2023 für unsere Beihilfe-Tarife*. Das können wir, weil die Concordia Krankenversicherung ein kerngesundes Unternehmen ist. Hohes Leistungsniveau, stabile Beiträge und eine gesunde Finanzlage zeichnen uns aus.

* Nur der Krankenhaustagegeldtarif, der ggf. neben den Beihilfetarifen besteht, wird geringfügig angepasst.

Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Unser hoch entwickeltes Gesundheitssystem bietet beste Diagnoseverfahren und Therapien. Im Rahmen der Beihilfe erstattet Ihr Dienstherr für Vorsorge und Behandlung aber nur einen Teil der Kosten. Den verbleibenden Teil können Sie mit den Tarifen zur privaten Krankenversicherung der Concordia schließen.

Diese lassen sich ganz individuell kombinieren und genau auf Ihre Ansprüche zuschneiden.

Wer sich für die Concordia Krankenversicherung entscheidet, kann sich ein Leben lang auf ein hohes Leistungsniveau verlassen. In Tests erhalten wir regelmäßig Bestnoten.

Wir versichern:

  • Beamtenanwärter
  • Bundesbeamte
  • Landesbeamte 
  • Empfänger freier Heilfürsorge
  • Zukünftige Beamte (mehr dazu hier...)

Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Die Bausteine für Ihre private Krankenversicherung

Wir möchten Ihnen für Ihre Krankenversicherung genau die Leistungen bieten, die Ihre Ansprüche erfüllen. Deshalb setzt sich die Concordia Tarifwelt zusammen aus:

  • Grundtarifen: Sie bilden die Basis für Ihre Versorgung im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich sowie im Pflegefall.
  • Ergänzungstarifen: Sie erhöhen und ergänzen Ihre Beihilfeleistungen.
  • Zusatztarifen: Sie bieten Leistungen, die die Beihilfe nicht abdeckt (zum Beispiel Naturheilverfahren durch Ärzte). Mit einigen Zusatztarifen können Sie Ihre Beitragsrückerstattung „retten“, wenn Sie Leistungen darüber abrechnen.

Grundtarife

Beihilfe-Grundtarif für Ihre ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung (Tarif BV)

Mit dem Grundtarif BV genießen Sie umfasssenden Versicherungsschutz im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich:

Ambulant:

  • Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker
  • Psychotherapie ohne vorherige Genehmigung
  • Hilfsmittel (mit offenem Hilfsmittelkatalog)
  • Logopädie ohne Einschränkungen
  • Ergotherapie
  • Transportkosten durch anerkannte Rettungsdienste
     

Stationär:

  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Wahl des behandelnden Arztes und Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Anschlussheilbehandlungen ("Reha")
  • Palliativmedizinische Behandlung in Hospizen
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer
  • Transport zum oder vom nächstgelegenen Krankenhaus

Zahnärztlich:

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Professionelle Zahnreinigung zu 100 %
  • Zahnbehandlungen inklusive Inlays und Onlays 
Pflegepflichtversicherung (Tarif PVB)

Im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes müssen Sie sich ebenfalls privat für den Pflegefall absichern.

Wir übernehmen Kosten der ambulanten und stationären Pflege oder zahlen ein Pflegegeld. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Werden Sie oder eine versicherte Person pflegebedürftig, muss an uns ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, den wir an den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (MedicProof GmbH) weiterleiten. Das Ergebnis der Begutachtung wird dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Der Gesetzgeber hat für diesen Ablauf eine Frist von fünf Wochen festgelegt, die in besonders dringenden Fällen auf eine bzw. zwei Wochen reduziert wird.

 

Pflegeberatung im Internet

Betroffene und pflegende Angehörige finden im Internetportal der Privaten Krankenversicherung umfassende Informationen und viele Tipps rund um die Pflege.

 Zum Pflegeportal

Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen nach § 18 (3) SGB XI:

Per Gesetz sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, jährlich eine Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen zu veröffentlichen. Bei der Concordia Krankenversicherungs-AG betrug die Anzahl der Gutachten bzw. Fristüberschreitungen:

2021: 40 Gutachten / 3 Fristüberschreitungen

2020: 41 Gutachten / 3 Fristüberschreitungen

2019: 40 Gutachten / 1 Fristüberschreitung

2018: 24 Gutachten / 6 Fristüberschreitungen

2017: 10 Gutachten / 2 Fristüberschreitungen

2016: 20 Gutachten / 4 Fristüberschreitungen

2015: 17 Gutachten / 3 Fristüberschreitungen

2014: 25 Gutachten / 1 Fristüberschreitung

2013: 11 Gutachten / 1 Fristüberschreitung

Ergänzungstarife

Erweitern Sie Ihren Beihilfetarif um zusätzliche Leistungen:

Tarif BV PLUS - für Kuren und höhere Leistungen im Krankenhaus

Der Tarif BV PLUS ist die sinnvolle Ergänzung Ihrer Krankenversicherung, wenn es Ihnen wichtig ist, dass bei privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus sowie bei ambulanten Operationen auch Arzthonorare, die über der Gebührenordnung liegen, übernommen werden. Darüber hinaus bietet dieser Tarif ein Kurtagegeld und wertvollen Schutz bei Reisen ins Ausland.

 

Im Tarif BV PLUS übernimmt die Concordia folgende Kosten:

  • Transportkosten zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie bei Gehunfähigkeit
  • Kosten für ambulante Operationen oberhalb der Gebührenordnung
  • Kurtagegeld für Kur- und Sanatoriums-Behandlungen sowie Reha-Maßnahmen:
    • bei ambulanter Behandlung 75 €/Tag, bis zu 28 Tage
    • bei stationärer Behandlung 150 €/Tag, bis zu 28 Tage
    • Kosten für stationäre Behandlungen auch oberhalb der Gebührenordnung
  • Krankenrücktransport aus dem Ausland

 

 

Tarif BVE - übernimmt Restkosten in vielen Bereichen

Sie möchten besten Zahnersatz ohne Zuzahlungen? Dann lassen Sie sich mit Tarif BVE die Restkosten zu 100% erstatten. Und auch für Brillen, Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen usw. bieten wir Ihnen eine interessante Lösung.

Im Tarif BVE übernimmt die Concordia folgende Kosten:

  • 100 % der Restkosten für zahntechnische Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • 100 % der Restkosten für 
    • Zahnprophylaxe 
    • Brillengläser, Brillenfassungen, Kontaktlinsen (bis 150 € / Jahr)
    • Hilfsmittel
    • Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
    • Ambulante und stationäre psychotherapeutische Behandlungen ohne vorherige Genehmigung und bei medizinischer Notwendigkeit ohne zeitliche Begrenzung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Schutzimpfungen
  • 15 € pro Tag bei ambulanten Kuren
  • 30 € pro Tag bei stationären Kur- und Sanatoriums-Behandlungen
Tarif BVZ - zahnmedizinische Leistungen und Optionsrecht für Anwärter

Der Tarif BVZ bietet zahnärztliche Leistungen und ein Optionsrecht für Anwärter:

  • 100 % der Restkosten für zahntechnische Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • 100 % der Restkosten für Zahnprophylaxe

TOP für Anwärter:

Anwärter haben darüber hinaus ein Optionsrecht für die Tarife BV PLUS, BVE, KHT (mit bis zu 50 € Tagessatz) und SZB: Innerhalb von 2 Monaten nach Ernennung zur Beamtin/ zum Beamten auf Probe können diese Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

 

Krankenhaustagegeld (Tarif KHT)

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus fallen häufig zusätzliche Kosten an: Telefon, Kinderbetreuung zu Hause, Hilfen im Haushalt, Fahrtkosten von Angehörigen, Fernseher auf dem Zimmer usw. Mit dem Concordia Krankenhaustagegeld können Sie diese Kosten günstig absichern. 

Sie erhalten das Krankenhaustagegeld für jeden Tag, den Sie (medizinisch notwendig) im Krankenhaus verbringen müssen. Ein Kostennachweis ist nicht notwendig.

Fürs Krankenhaus (Tarif SZB)

Nicht in allen Bundesländern übernimmt die Beihilfe Kosten für Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt oder den Spezialisten Ihrer Wahl. Dann lohnt sich diese Ergänzungsversicherung für den stationären Bereich:

Die Concordia übernimmt im Tarif SZB die folgenden Kosten:

  • 100 % der Kosten für die privatärtzliche Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt (nach vorheriger Zusage auch oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte).
  • Zweibettzimmer in den Bundesländern, in denen diese Leistungen nicht beihilfefähig sind.
  • Bei Verzicht auf die Chefarztbehandlung oder das Zweibettzimmer erhalten Sie ein Krankenhaus-Tagegeld.
  • "Rooming-In" für Kinder bis 14 Jahre: Wird Ihr versichertes Kind stationär behandelt, zahlen wir für die Unterbringung einer Begleitperson 25 € pro Tag.
  • Krankenhaus-Tagegeld in Höhe von 10 € für bis zu 28 Tage.
Einbettzimmer im Krankenhaus (Tarif BVS)

Sie haben über die Beihilfe oder einen Zusatztarif bei der Concordia ein Zweibettzimmer versichert und möchten darüber hinaus volle Kostenübernahme für ein Einbettzimmer?
Dann lohnt sich diese Ergänzungsversicherung:

Die Concordia bietet Ihnen mit Tarif BVS die folgenden Leistungen:

  • Übernahme der Restkosten für das Einbettzimmer bei stationärem, medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus
  • Bei Verzicht auf das Einbettzimmer erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 € pro Tag
  • Rooming-in-Leistung von 25 € pro Tag

 

Zusatztarife

Mit diesen Tarifen erhalten Sie weitere Zusatzleistungen für eine erstklassige Absicherung:

Zusatztarif Natur (AZN)

Wir übernehmen 80 % der Kosten (maximal 1.500 €/Jahr*) für

  • Behandlungen durch Heilpraktiker
    • Arznei-, Heil- und Verbandmittel
    • Laboruntersuchungen und Röntgenleistungen
       
  • Naturheilverfahren durch Ärzte
    • Naturheilverfahren nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis (zum Beispiel Homöopahtie, Phytotherapie, Ayurveda, traditionelle chinesische Medzin, Eigenblutbehandlung)
    • Arznei-, Heil- und Verbandmittel, Laboruntersuchungen und Röntgenleistungen
       
  • Osteopathische Behandlungen
    • z.B. durch Ärzte oder Physiotherapeuten (mit osteopathischer Ausbildung und Mitglied im Berufsverband der Osteopathen).

* (Kinder und Jugendliche maximal 750 €/Jahr)

Zusatztarif Sehen + Hören (AZSH)

Wir übernehmen Leistungen für:

  • Sehhilfen
    Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen zu 100 %, bis maximal 350 € in 2 Jahren
     
  • Operationen zur Korrektur der Sehschärfe
    100 % der Kosten (bis zu 750 € je Maßnahme je Auge) für LASIK / LASEK, Kunstlinsen-Operationen für maximal 2 Maßnahmen je Auge während der Vertragslaufzeit, Vor- und Nachuntersuchungen. Wartezeit: 24 Monate.
     
  • Hörhilfen
    80 % der Kosten für Hörgeräte und Otoplastik (Ohrpass-Stücke), maximal 1.000 € je Ohr.

 

Zusatztarif Prävention (AZP)

Mit diesem Tarif erhalten Sie Leistungen für folgende Maßnahmen:

  • Vorsorgeuntersuchungen
    Bis zu 600 € pro Jahr für Check-Ups, Krebsvorsorge, Schwangerenvorsorge und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.
  • Schutzimpfungen
    Bis zu 200 € pro Jahr für Schutzimpfungen und Reise-Schutzimpfungen
  • Präventionsmaßnahmen
    Bis zu 120 € pro Jahr für Maßnahmen wie zum Beispiel:
    • Kurse zur Ernährung oder Gewichtsreduktion
    • Stressbewältigungskurse
    • Kurse zur Raucherentwöhnung oder Alkoholreduktion
    • Rückengymnastik und Rückenschule
    • Burnout-Prävention
    • Entspannungsverfahren, zum Beispiel Yoga
    • Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Turn- und Sportvereinen (maximal 60 € je Versicherungsjahr)
    • Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs / Rückbildungsgymnastik
    • Teilnahme am Babyschwimmen, Babymassage, PEKIP

Mit unseren Online-Rechnern können Sie einen Versicherungsantrag schnell und unkompliziert stellen. Dann verzichten Sie auf Beratung und Dokumentation. Möchten Sie beraten werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Tipps zur Beitragsrückerstattung

Die Concordia Sicherhelden empfehlen:

Wer ein Jahr oder länger keine Erstattung beantragt, erhält bis zu 2,5 Monatsbeiträge zurück. Rechnungen für stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen können Sie ohne Einfluss auf Ihre Beitragsrückerstattung einreichen.

Zahlen Sie daher kleinere Arztrechnungen selbst oder rechnen Sie diese über einen der Zusatztarife ab — zum Beispiel

  • Brillen und Kontaktlinsen über den AZ Sehen und Hören
  • Heilpraktikerleistungen oder Osteopathie über den AZ Natur
  • Schutzimpfungen über den AZ Prävention

Mehr zur Beitragsrückerstattung

Darum zur Concordia:

  • Leistungsgarantie
    Beim privaten Schutz der Concordia Krankenversicherungs-AG sind — im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung — spätere tarifliche Kürzungen der Leistungen garantiert ausgeschlossen.
     
  • Persönlicher Service 
    Mit unseren Service-Büros und Spezialisten in Ihrer Nähe sowie unseren Mitarbeitern stehen Ihnen überall fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.
     
  • Individuelle Gestaltung
    Wir haben ein einziges und grundsolides Tarifwerk für die Ergänzung der Beihilfe. Darüber hinaus lässt sich Ihr Schutz mit unseren Ergänzungs- und Zusatztarifen ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. 
     
  • Kerngesundes Unternehmen
    Eine konservative Annahmepolitik zum Schutz unserer Versicherten, die Konzentration auf ein einheitliches Tarifwerk, der Verzicht auf sogenannte Einsteigertarife, die (im Vergleich zur Branche) sehr junge Altersstruktur unserer Versicherten machen die Concordia zu einem soliden und finanzstarken Krankenversicherer.
     
  • Einfache Abrechnung
    Reichen Sie Rechnungen schnell, bequem und einfach über unsere GesundheitsAPP auf Smartphone oder Tablet ein.

Vergleichen Sie uns gern!

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Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.