Feuerrisiken und Gefahrenpotenziale
Feuerrisiken sind in landwirtschaftlichen Betrieben allgegenwärtig. Erfahren Sie, wie Sie Gefahren frühzeitig erkennen und mit …
Ihnen steht ein größerer Geldbetrag aus einer Lebensversicherung, einer Abfindung, einer Erbschaft oder aus Erspartem zur Verfügung? Sie möchten diesen Betrag unmittelbar für die Altersvorsorge nutzen, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern und dabei finanziell flexibel bleiben?
Dann haben wir eine Lösung mit Weitblick: Sie investieren diese Summe in die Concordia Sofort-Rente und erhöhen Ihre Altersvorsorge auf einen Schlag.
Sie zahlen einen einmaligen Beitrag ein, zum Beispiel aus einer ablaufenden Lebensversicherung, einer Abfindung, Erbschaft oder ähnlichem. Dann sind wir dran und beginnen mit der Rentenzahlung. Und das tun wir dann garantiert solange Sie leben.
Wir empfehlen, für Ihre Concordia "Sofort-Rente oeco plus" eine Todesfall-Leistung zu vereinbaren. Das hat folgende Vorteile:
Von der Rentenzahlung aus einer Sofort-Rente ist nur ein geringer Anteil der Rente zu versteuern.
Beispiel: bei Rentenbeginn mit 65 Jahren und einer Jahresrente von 12.000 € unterliegen nur 2.160 € (=18%) der individuellen Besteuerung.
Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber einem Bank-Auszahlplan, bei dem auf die vollen Zinserträge Abgeltungssteuer gezahlt werden muss.
Nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. Offenlegungs-Verordnung) muss die Concordia oeco Lebensversicherungs-AG als Anbieter von Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukten sowie in Bezug auf ihre eigenen Versicherungsberatungstätigkeiten bestimmte Angaben veröffentlichen. Die entsprechenden Angaben zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten sind hier zusammengefasst.
Stand 11.2025
Stand 02.2026
Bei den Altersvorsorgeprodukten Privat-Rente-oecoinvestplus, Direkt-Rente oeco twin, Direkt-Rente-oecoplus und Basis-Rente-oecoinvestplus handelt es sich um sogenannte Multi-Options-Anlageprodukte. Weitere Informationen (Dokumente gem. Artikel 10 Offenlegungsverordnung, vorvertragliche Informationen gem. Artikel 6 und 8 der Offenlegungsverordnung sowie regelmäßige Informationen gem. Art. 6 und 8 der Offenlegungsverordnung) zu den Anlagemöglichkeiten der wählbaren Fonds können Sie hier abrufen:
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren grünen Fonds
Stand 02.2026
Stand 02.2026
Stand 02.2026
Den ursprünglichen Stand aus vergangenen Veröffentlichungsjahren können Sie hier einsehen:
Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen beziehen sich auf das aktuelle Concordia Produkt. Bei einem zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Vertrag kann der Leistungsumfang abweichen. Leistungen können hier verkürzt dargestellt sein — den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Concordia Ansprechpartner.
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