Telematikinfrastruktur

Im Juni 2026 führen wir die elektronische Patientenakte (ePA) ein.
Sie ermöglicht es Ihnen, wichtige Gesundheitsinformationen digital an einem Ort zu bündeln und bei Bedarf mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu teilen.

Ihre digitalen Gesundheitsservices:

  • Online Check-in: Bequem online in Ihrer Arztpraxis einchecken.
  • E-Rezept: Rezepte digital erhalten und flexibel einlösen.
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten.
  • Organspende verwalten: Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende.


Hinweis: Dieser exklusive Service steht nur Vollversicherten und Beihilfeberechtigten zur Verfügung.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Version Ihrer Gesundheitsakte. Sie bündelt medizinische Informationen wie Befunde, Arztbriefe, Impfungsdaten oder Medikationspläne an einem Ort – sicher, verschlüsselt und immer verfügbar.

Wie erhalte ich die ePA?

Sie müssen nicht aktiv werden, um eine ePA zu bekommen

Jeder Krankenvollversicherte ab dem 18. Lebensjahr, der eine Krankenversichertennummer (KVNR) hat, bekommt automatisch eine ePA – sofern kein Widerspruch eingelegt wird (das sogenannte Opt-out-Verfahren).
Sie können der Anlage widersprechen, wenn Sie ausdrücklich auf die Erstellung Ihrer digitalen Patientenakte verzichten möchten.

Voraussetzungen & Zugang

Die ePa wird bei Generierung automatisch Ihrer Concordia TI-App hinzugefügt.

Was bedeutet Opt-out-Verfahren?

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird im sogenannten Opt-out-Verfahren eingeführt. Das bedeutet: Für unsere Kunden wird grundsätzlich eine ePA angelegt – ohne dass Sie dafür aktiv werden müssen. Vorab informieren wir alle Kunden ausführlich über die Einführung. Wer keine ePA möchte, kann der Anlage widersprechen. In diesem Fall wird keine elektronische Patientenakte angelegt. Auch nach der Einführung bleibt die Entscheidung flexibel: Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Findet der Widerspruch jedoch zu einem späteren Zeitpunkt statt, gehen die bereits in der ePA gespeicherten Informationen unwiederbringlich verloren. Eine Neuanlage der ePA ist zwar jederzeit möglich, jedoch ausschließlich unbefüllt.

  1.  Kunden werden schriftlich über die Erstellung ihrer elektronischen Patientenakte informiert.
  2. Die ePA wird automatisch generiert, es sei denn Sie widersprechen aktiv.
  3. Sie können der Erstellung der ePA sofort widersprechen, in diesem Fall wird keine ePA für Sie generiert. Es ändert sich nichts für Sie. Wenn Sie der ePA zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen, werden alle in der ePA gespeicherten Informationen unwiderbringbar gelöscht.
  4. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch für eine ePA entscheiden, kann diese jederzeit wieder für Sie angelegt werden. Die neu angelegte ePA ist leer

Ihre Gesundheitsakte wird gelöscht

Die bisherige Gesundheitsakte in Ihrer GesundheitsApp wird mit der Einführung der ePA gelöscht. Eine automatische Übertragung bereits gespeicherter Daten in die neue ePA erfolgt nicht.

Wie Sie Ihre Rechnungsdaten oder bereits eingereichten Rechnungen und Belege exportieren können erfahren Sie hier.

Ihr Zugang zu digitalen Gesundheitsservices

Um die digitalen Gesundheitsservices der Concordia Krankenversicherung umfänglich nutzen zu können, benötigen Sie folgende Apps:
 

Concordia TI-App

  • Registrierung Ihres TI-Accounts
    • Ein TI-Account ist ein Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), dem sicheren Netzwerk für das deutsche Gesundheitswesen. Dieser Account ermöglicht den Zugriff auf wichtige E-Health-Dienste, wie das E-Rezept. Um die E-Health-Funktion der GesundheitsApp nutzen zu können, müssen Sie über einen gültigen TI-Account verfügen und sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden
  • Sichere Bestätigung Ihrer Identität für die digitalen Gesundheitsservices
  • Online Check-in in Ihrer Arztpraxis.

Concordia GesundheitsApp

  • Zentraler Service-Punkt für Ihre digitalen Gesundheitsservices.

Sie können sich die unterschiedlichen Apps im Google Play Store herunterladen: 

Sie können sich die unterschiedlichen Apps im App Store herunterladen: 

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die digitalen Gesundheitsservices nutzen zu können:


Smartphone mit NFC-Funktion

  • NFC (Near Field Communication) ermöglicht es Ihrem Smartphone, kontaktlos Daten über kurze Distanzen auszutauschen z.B. bei mobilen Zahlungen. Um die E-Health-Funktion der GesundheitsApp vollständig nutzen zu können, benötigen Sie ebenfalls NFC. Stellen Sie sicher, dass NFC in den Einstellungen Ihres Smartphones aktiviert ist.


Krankenversichertennummer (KVNR)

  • Für unsere digitalen Gesundheitsservices brauchen wir Ihre Krankenversichertennummer (KVNR).
  • Sie haben noch keine KVNR? Hier auf unserer Website schnell und einfach anfordern. https://www.concordia.de/telematikinfrastruktur/kvnr/
    Dort finden Sie auch wichtige Fragen und Antworten im Überblick.


Aktueller Personalausweis mit PIN

  • Ihr Personalausweis mit PIN ermöglicht die sichere digitale Identifikation. Nutzen Sie ihn, um sich online auszuweisen und auf die E-Health-Services der Concordia Krankenversicherung zuzugreifen.

Fragen und Antworten

​Nein, die Nutzung ist freiwillig.

​Nein, die Nutzung ist kostenlos.

​Nein, die Einführung der ePA hat keine Auswirkung auf Ihren Beitrag.

​Befunde, Arztbriefe, Impfungen, Medikationspläne u.v.m.

  • Alles an einem Ort: Wichtige medizinische Unterlagen wie Befunde, Arztbriefe oder Impfungen sind zentral gespeichert.
  • Keine Zettelwirtschaft mehr: Schluss mit Papier, Ordnern und dem Suchen nach Unterlagen.
  • Bessere Abstimmung zwischen Behandlern: Ärztinnen und Ärzte können mit Ihrer Freigabe schneller auf relevante Informationen zugreifen.

​Beim Opt-out-Verfahren wird die elektronische Patientenakte automatisch für Sie angelegt.
Sie müssen nichts tun, wenn Sie die ePA nutzen möchten.
Wenn Sie keine ePA wollen, müssen Sie aktiv widersprechen.

Wenn Sie widersprechen, wird keine elektronische Patientenakte für Sie angelegt.
Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile – die medizinische Versorgung bleibt unverändert.
Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für oder gegen die ePA entscheiden.

  • ​Sie sind bei der Concordia krankenvollversichert
  • ​Sie haben eine Krankenversichertennummer (KVNR)
  • ​Sie haben das achtzehnte Lebensjahr vollendet

​Der Widerspruch hat eine Löschung der ePA sowie gegebenenfalls der darin enthaltenen Daten zur Folge. Bitte nutzen Sie für einen Widerspruch vorzugsweise unser Widerspruchsformular.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung zu den Themen rund um das E-Rezept und den Online Check-in?  

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