Erklärung zur Barrierefreiheit

Name und Anschrift des Unternehmens:

Concordia Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover

 

Einleitung

Die Concordia Krankenversicherungs-AG ist bestrebt, ihre GesundheitsApp im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit, wie das BFSG mit BFSGV, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die GesundheitsApp.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die GesundheitsApp ist konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 – Konformitätsstufe AA, die als Maßstab für digitale Barrierefreiheit gemäß § 3 BFSG gelten, bis auf folgende Einschränkungen:  

  • Die Navigation des Newsfeeds auf der Home-View ist nur über Swipen und nicht über explizite Vor- und Zurückbuttons möglich.
  • Bei der Nutzung von Self-Services zur Änderung von Kontaktdaten im Bereich "Mein Kundenkonto" fehlen teilweise Markierungen an Feldern (z.B. Markierung als Pflichtfeld oder Markierung zu fehlenden Änderungen). 
  • Einzelne grafische Elemente im Bereich "Rechnungen" (z.B. inaktive Tabs) setzen nicht die im Sinne der Barrierefreiheit notwendigen Kontraste um. 
  • Die im Bereich "Meine Post" enthaltenen PDF-Dokumente werden aktuell nicht barrierefrei erstellt.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.06.2026 erstellt. Die genannten Barrieren wurden durch Insiders Technologies GmbH, Brüsseler Straße 1, 67657 Kaiserslautern identifiziert. Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.06.2026 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren in unserer GesundheitsApp aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Nutzen Sie die Kontaktwege ausschließlich zur Meldung von digitalen Barrieren oder zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Barrierefreiheit.

 

Durchsetzungsverfahren – Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle oder die Marktüberwachungsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de.


Stand: 06.2026