Fahrzeuge & Verkehr

Fahrspaß ohne Führerschein: Antworten auf 5 wichtige Fragen zum E-Tretroller

Überall in der Stadt kann man sie sehen: Elektrische Tretroller. Kein Wunder, denn die Flitzer sind eine tolle Alternative zu Auto und Co. Wieso? E-Tretroller, auch E-Scooter genannt, kann man ohne Führerschein fahren und sie sind in der Anschaffung und Haltung sehr viel günstiger als ein Auto, Moped oder Motorrad. Noch dazu flitzt man darauf absolut umweltfreundlich durch die Gegend – dank elektrischem Antriebssystem.

Wahrscheinlich werde ich von meinen Freunden gerade deshalb in letzter Zeit häufig gefragt, wie es versicherungstechnisch um die E-Scooter steht. Und so haben wir uns drangesetzt, die 5 häufigsten Fragen zu beantworten - damit eurem Fahrspaß nichts im Wege steht.

1. Ab wann darf man E-Tretroller fahren?

Ab dem 14. Geburtstag dürft ihr offiziell mit eurem eigenen E-Tretroller fahren – vorausgesetzt, das Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis und ist durch eine passende Versicherung für E-Scooter geschützt. Um diese abzuschließen, benötigen Minderjähriger die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Übrigens: Die E-Tretroller von Sharingdiensten wie Bird, Tier und Co. dürft ihr erst ab 18 Jahren nutzen. Denn hier schließt ihr bei der Miete des Fahrzeugs einen Vertrag mit dem Verleihdienst ab.

2. Wo darf man E-Scooter fahren?

Mit eurem eigenen und auch mit einem Sharing-E-Scooter dürft ihr nur auf Radwegen bzw. Fahrradstreifen fahren. Ist kein Radweg da, dürft ihr alternativ die Straße nutzen. Auf Gehwegen darf man als E-Tretrollerfahrer überhaupt nicht fahren – auch nicht mit abgeschaltetem Motor. Verboten ist auch das Fahren in Fußgängerzonen, zumindest noch. Denn einige Städte planen, bestimmte Bereiche wie Bahnhofsvorplätzen für E-Scooter zu öffnen.

3. Wie sichert man seinen E-Tretroller ab?

Wie schon erwähnt, benötigt ihr eine E-Scooter Versicherung. Die wiederum bekommt ihr nur, wenn der Roller eine Betriebserlaubnis hat, also bspw. über Klingel, Licht und Bremse verfügt. Ihr könnt auch eine Teilkasko für das Fahrzeug abschließen - die zahlt auch Schäden, für die niemand haftet (z.B. bei Diebstahl). Diese Kfz-Haftpflicht könnt ihr bei eurem Concordia Vermittler vor Ort abschließen. Dort erhaltet ihr auch eine Versicherungsplakette, die an den Scooter angebracht wird.

Gut zu wissen: Bei der Concordia sind die Beiträge für Fahrer ab 23 Jahren besonders günstig. Aber auch wenn ihr jünger seid, könnt ihr hier eine Versicherung für euer sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug abschließen.

4. Darf man alkoholisiert E-Tretroller fahren?

Lieber nicht: Beim E-Tretrollerfahren gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren. Als Fahranfänger in der Probezeit und wenn ihr unter 21 seid, gilt das 0,0-Promille-Gebot. In dem Fall dürft ihr absolut keinen Alkohol im Blut haben, wenn ihr E-Tretroller fahrt. Für alle anderen Personen gilt eine Promillegrenze von 0,5. Werdet ihr stärker alkoholisiert erwischt, müsst ihr ein hohes Bußgeld zahlen, riskiert Punkte in Flensburg und sogar den Führerscheinentzug.

5. Was, wenn man mit dem E-Tretroller einen Unfall baut?

So viel Spaß es macht, E-Scooter zu fahren, steht doch die Sicherheit an erster Stelle. Nicht zu schnell, nicht auf dem Gehweg, nicht zu zweit und am besten mit Helm fahren – so verhindert ihr Unfälle. Sollte doch etwas passieren, haftet eure Kfz-Haftpflicht für Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen, jedoch nicht an denen eures eigenen Rollers. Die Concordia Kfz-Haftpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge deckt Schäden pauschal mit bis zu 100 Millionen Euro ab. Werdet ihr selbst verletzt, zahlt je nach Schwere der Verletzung eure Krankenversicherung.

Ihr habt noch mehr Fragen? Stellt sie uns gern auf Instagram oder Facebook! Oder klickt in unsere Info-Webseite zum Thema E-Scooter rein. Natürlich könnt ihr auch bei euren Concordia Sicherhelden vor Ort vorbeischauen. Sie unterstützen euch gern, damit ihr mit dem E-Tretroller sicher durchstarten könnt.

Concordia Versicherungs-Gesellschaft aG
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Mit ihren Ratgebern vermittelt die Concordia Wissen, um ihre Leser:innen bestmöglich rund um deren individuelle Interessen und Lebenslage zu informieren.
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Zuletzt aktualisiert am 17.02.2023