
Wildunfall – Was nun?
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WeiterlesenMichelle Kalantchouk (22) ist Werkstudentin bei den Concordia Versicherungen. Sie studiert Kommunikations-mangement im Master und unterstützt die Marketingabteilung der Concordia nebenbei in Sachen Blog und Social Media.
Texten, konzipieren und organisieren - Michelle liebt es, sich kreativ auszuleben, egal ob priat oder beruflich. Wenn dabei Inhalte mit Mehrwert für die Leser*innen entstehen, ist ihre Mission erfüllt.
Überall in der Stadt kann man sie sehen: Elektrische Tretroller. Kein Wunder, denn die Flitzer sind eine tolle Alternative zu Auto und Co. Wieso? E-Tretroller kann man ohne Führerschein fahren und sie sind in der Anschaffung und Haltung sehr viel günstiger als ein Auto, Moped oder Motorrad. Noch dazu flitzt man darauf absolut umweltfreundlich durch die Gegend – dank elektrischem Antriebssystem.
Wahrscheinlich werde ich von meinen Freunden gerade deshalb in letzter Zeit häufig gefragt, wie es versicherungstechnisch um die E-Scooter steht. Und als Werkstudentin bei der Concordia habe ich mich gleich drangesetzt, die 5 häufigsten Fragen zu beantworten - damit eurem Fahrspaß nichts im Wege steht.
Übrigens: Wenn ihr neu in der Welt der E-Tretroller seid, dann schaut euch mal den Blogartikel von Frank an. Hier lernt ihr die Basics über die Scooter.
1. Ab wann darf man E-Tretroller fahren?
Ab dem 14. Geburtstag dürft ihr offiziell mit eurem eigenen E-Tretroller fahren – vorausgesetzt, das Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis und ist durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Um diese abzuschließen, benötigen Minderjähriger die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Übrigens: Die E-Tretroller von Sharingdiensten wie Bird, Tier und Co. dürft ihr erst ab 18 Jahren nutzen. Denn hier schließt ihr bei der Miete des Fahrzeugs einen Vertrag mit dem Verleihdienst ab.
2. Wo darf man E-Tretroller fahren?
Mit eurem eigenen und auch mit einem Sharing-E-Scooter dürft ihr nur auf Radwegen bzw. Fahrradstreifen fahren. Ist kein Radweg da, dürft ihr alternativ die Straße nutzen. Auf Gehwegen darf man als E-Tretrollerfahrer überhaupt nicht fahren – auch nicht mit abgeschaltetem Motor. Verboten ist auch das Fahren in Fußgängerzonen, zumindest noch. Denn einige Städte planen, bestimmte Bereiche wie Bahnhofsvorplätzen für E-Tretrollerfahrer zu öffnen.
3. Wie sichert man seinen E-Tretroller ab?
Wie ich schon erwähnt habe, braucht ihr für euren eigenen E-Tretroller eine Haftpflichtversicherung. Die wiederum bekommt ihr nur, wenn der Roller eine Betriebserlaubnis hat, also bspw. über Klingel, Licht und Bremse verfügt. Ihr könnt auch eine Teilkasko für das Fahrzeug abschließen - die zahlt auch Schäden, für die niemand haftet (z.B. bei Diebstahl). Die Kfz-Haftpflicht könnt ihr bei eurem Concordia Vermittler vor Ort abschließen. Dort erhaltet ihr auch eine Versicherungsplakette, die an den Scooter angebracht wird.
Gut zu wissen: Bei der Concordia sind die Beiträge für Fahrer ab 23 Jahren besonders günstig. Aber auch wenn ihr jünger seid, könnt ihr hier eine Versicherung für euer sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug abschließen.
4. Darf man alkoholisiert E-Tretroller fahren?
Lieber nicht. Ich bin ungern die Spaßbremse, aber: Beim E-Tretrollerfahren gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren. Als Fahranfänger in der Probezeit und wenn ihr unter 21 seid, gilt das 0,0-Promille-Gebot. In dem Fall dürft ihr absolut keinen Alkohol im Blut haben, wenn ihr E-Tretroller fahrt. Für alle anderen Personen gilt eine Promillegrenze von 0,5. Werdet ihr stärker alkoholisiert erwischt, müsst ihr ein hohes Bußgeld zahlen, riskiert Punkte in Flensburg und sogar den Führerscheinentzug.
5. Was, wenn man mit dem E-Tretroller einen Unfall baut?
So viel Spaß es macht, E-Tretroller zu fahren, steht doch die Sicherheit an erster Stelle. Nicht zu schnell, nicht auf dem Gehweg, nicht zu zweit und am besten mit Helm fahren – so verhindert ihr Unfälle. Sollte doch etwas passieren, haftet eure Kfz-Haftpflicht für Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen, jedoch nicht an denen eures eigenen Rollers. Die Concordia Kfz-Haftpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge deckt Schäden pauschal mit bis zu 100 Millionen Euro ab. Werdet ihr selbst verletzt, zahlt je nach Schwere der Verletzung eure Krankenversicherung.
Ihr habt noch mehr Fragen? Stellt sie uns gern auf Instagram oder Facebook! Oder klickt in unsere Info-Webseite zum Thema E-Tretroller rein. Natürlich könnt ihr auch bei euren Concordia Sicherhelden vor Ort vorbeischauen. Sie unterstützen euch gern, damit ihr mit dem E-Tretroller sicher durchstarten könnt.
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