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Die Concordia Versicherungen lässt personenbezogene Daten gemäß § 11 BDSG im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen (z.B. Elektronische Datenverarbeitung, Scannen und Zuordnung von Eingangspost, Adressverwaltung, Schaden- und Leistungsbearbeitung ohne selbstständigen Entscheidungsspielraum, Sicherstellung der korrekten Verbuchung von Zahlungseingängen, Zahlungsausgang, Inkasso ohne selbstständigen Forderungseinzug, Entsorgung von Dokumenten).
Die Liste der Dienstleister führt die Vertragspartner der Concordia auf, mit denen Auftragsdatenverarbeitung vereinbart worden ist. Unter bestimmten Bedingungen genügt es, Kategorien wie z. B. Druckereien, Rechtsanwälte oder Werbeagenturen anzugeben.