CONCORDIA Kfz-Versicherung

Autoversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) zahlt auch bei Eigenschäden

Die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) zahlt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Aber was ist, wenn Sie Ihr eigenes „Hab und Gut“ anfahren? Für solche Fälle können Sie sich mit dem Zusatzbaustein KH-Eigenschaden absichern:

Wir übernehmen Sachschäden, die Sie (oder eine mitversicherte Person) beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs an Ihrem Eigentum verursachen.

Beispiel:

  • Beim Rangieren in Ihrer Garage beschädigen Sie Ihre beiden Fahrräder, die an der Wand lehnen.
  • Sie fahren Ihr Wohnmobil unter den Carport und rammen einen tragenden Pfosten.


Wir zahlen pro Schaden und Versicherungsjahr bis zu 100.000 €. Nach einem Schadenfall wird Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zurückgestuft. Die Selbstbeteiligung pro Schaden beträgt

  • 500 € für Pkw und Wohnmobile
  • 1.000 € für Lkw und Zugmaschinen (jeweils Transport eigener Güter) sowie landwirtschaftliche Zugmaschinen.

Schließen Sie KH-Eigenschaden gleich zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie können diesen Zusatzbaustein auch jederzeit in Ihren laufenden Vertrag einschließen. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihren Ansprechpartner vor Ort: