CONCORDIA KFZ-VERSICHERUNGEN

Rund um Fahrzeuge und Verkehr

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Diese eVB ist eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben und sieht z.B. so aus: CC1R2D2. Sie wird zur An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen benötigt und enthält Angaben zu Ihrem Fahrzeug und Ihnen als Versicherungsnehmer. Sie gilt immer nur für eine einzige Fahrzeuganmeldung.

Vielleicht kennen Sie die eVB noch unter dem Begriff "Deckungskarte" oder "Doppelkarte" — so hieß die eVB früher.

Hier bekommen Sie eine eVB-Nummer:

Sie können eine neue eVB-Nummer per E-Mail, per Fax, telefonisch oder direkt bei Ihrem Concordia Ansprechpartner vor Ort anfordern. Diese erhalten Sie anschließend wahlweise telefonisch, per Brief, SMS oder E-Mail. Das Ausstellen einer eVB ist für Sie kostenlos.

Dafür benötigen Sie eine eVB:
  • Neuzulassung Ihres Kfz
    Für die Neuzulassung eines neuen oder eines weiteren Fahrzeugs übermitteln wir Ihnen eine eVB per E-Mail, wenn Sie Ihren Pkw oder Ihr Motorrad über unsere Tarifrechner im Internet versichern.
    Ansonsten erhalten Sie die eVB direkt bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort, auch telefonisch, per SMS oder E-Mail.
  • Ummeldung auf einen neuen Halter.
  • Wiederzulassung
  • Umzug
  • Kurzzeitkennzeichen
    eVB für Kurzzeitkennzeichen (die mit dem gelben Streifen am Rand) werden ausschließlich von den Vermittlern vor Ort ausgegeben. Sie sind 5 Tage lang gültig.
  • Versichererwechsel 
    Nachdem Sie Ihren Antrag bei Ihrem Vermittler vor Ort oder online gestellt haben, übermitteln wir die neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle. 

Tipps der Sicherhelden für die reibungslose Zulassung

  • Bei Neuzulassung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und bei Importfahrzeugen auch die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papiere.
  • Bei gebrauchten Fahrzeugen evtl. auch Nachweise über Hauptuntersuchung bzw. Abgasuntersuchung (TÜV).
  • Haben Sie bereits die von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen? Dann dürfen Sie mit Ihrer eVB und den Kennzeichen zur Anbringung der Stempelplakette fahren.
  • Bringen Sie immer Ihren Personalausweis mit.
  • Achtung: Die Zulassungsstelle darf die vom Versicherer übermittelten Daten nicht ändern. Geben Sie daher im Antrag Ihre Daten exakt so ein, wie sie auch in ihrem Personalausweis stehen. Also bei mehreren Vornamen alle und nicht nur Ihren Rufnamen.
  • Falls Ihre eVB-Nummer nicht akzeptiert werden sollte, stellen wir Ihnen telefonisch eine neue aus. Rufen Sie dazu Ihren Vermittler vor Ort oder den Kundenservice (+49 (0)511 5701 3010) an.

Diese Dokumente finden Sie meist auf der Internetseite der Zulassungsstelle:

  • Antrag auf Zulassung eines Kfz.
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer.
  • Vollmacht für den Fall, dass Sie jemand anderen mit der Zulassung beauftragen.
Welche Funktion hat eine eVB?

Die eVB dient als Nachweis für das Bestehen der Kfz-Haftpflichtversicherung, welche die Grundlage für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Deutschland ist. Wir, als Ihre Kraftfahrtversicherung, erstellen und übermitteln die eVB anschließend an eine zentrale Datenbank. Auf diese hat Ihre Zulassungsstelle vor Ort Zugriff und kann deswegen die eVB jederzeit online abrufen. Die eVB ist 12 Monate nach der Erstellung gültig. Nach der ersten Verwendung wird sie ungültig.