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Feuergefährliche Arbeiten
Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennarbeiten

Arbeiten mit Schweiß-, Löt-, Schneid- oder Schleifgeräten sowie sonstigen Brennern, die Funken erzeugen, dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die mit diesen Arbeiten vertraut sind.

Die Hinweise vom Hersteller zur Nutzung der Geräte sowie die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn diese Arbeiten nicht an geeigneten Orten durchgeführt werden können. Dies gilt insbesondere dort, wo brennbare Stoffe und Gase (z. B. im Güllekeller) lagern oder das Rauchen bzw. die Benutzung von Feuer verboten ist.

1. Vor Beginn der feuergefährlichen Arbeiten müssen Sie geeignete Sicherheitsvorkehrungen durchführen, die eine Brandentstehung oder Brandausbreitung verhindern, wie zum Beispiel:

  • Brennbare Materialien und Gegenstände
    - aus dem Gefahrenbereich entfernen (Abstand: mindestens 10 m),
    - die nicht entfernt werden können, mit nicht brennbaren Abdeckungen vor Funkenflug schützen.
  • Vorhandene Staubschichten und Spinngewebe beseitigen.
  • Geeignete Feuerlöschgeräte oder Löschwasser bereithalten. 

2. Während der Arbeit

  • ist der Funkenflug zu beobachten.
  • sind Schweiß- oder Lötgeräte nur auf geeigneten Vorrichtungen abzulegen und die offene Flamme ist ständig zu beobachten.

3. Nach Beendigung der Arbeit

  • Gefahrenbereich großflächig auf schwelende, brennende oder übermäßig erhitzte Gebäudeteile bzw. Gegenstände überprüfen.
  • besonders auf Fugen und Risse achten.

Die mehrmaligen Kontrollgänge – mindestens noch 2 Stunden nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten – sind in kurzen Abständen durchzuführen.

Auftauarbeiten

Eingefrorene Wasserleitungen sind nur unter ständiger Aufsicht aufzutauen. Werden die Auftauarbeiten mit Hilfe von Wärmestrahlern oder sonstigen Heizgeräten durchgeführt, sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Mindestabstände zu brennbaren Materialien und Gegenständen einzuhalten. Beachten Sie, dass das Auftauen mit Hilfe von

  • offenem Feuer, Lötlampen oder Schweißbrennern,
  • elektrischem Strom aus Schweiß-, Auftautransformatoren,
  • oder Gleichrichtern

unzulässig ist.

Damit Ihre Leitungen erst gar nicht einfrieren, beugen Sie am besten vor. Wasserführende Anlagen und Einrichtungen, die nicht genutzt werden oder während der kalten Jahreszeit einfrieren können, sollen bereits vor der Frostperiode entleert und abgesperrt werden. Damit verhindern Sie nicht nur das Einfrieren, sondern vermeiden auch mögliche Schäden an Leitungen und Gebäuden.

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Zuletzt aktualisiert am 29.04.2026