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Ratgeber
Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Licht und Feuer (z. B. Kerzen) sind in landwirtschaftlichen Betriebsräumen und in deren Nähe verboten. Das gilt auch für Heu- und Strohlager im Freien. Weisen Sie alle Mitarbeiter und andere Personen, die sich auf dem Betriebsgrundstück aufhalten, auf die Bestimmungen und deren Einhaltung hin. Insbesondere, wenn sich z. B. aufgrund eines Hofladens noch betriebsfremde Personen auf dem Grundstück aufhalten, ist mit entsprechenden Schildern auf das Verbot hinzuweisen. In den ausgewiesenen Raucherbereichen sind entsprechende glutfeste Aschenbecher bzw. sandgefüllte Behälter für die Tabakreste aufzustellen.
Mit der regelmäßigen Prüfung und der unverzüglichen Beseitigung von Mängeln können Sie nicht nur das Risiko eines Brandes reduzieren. Sie tragen auch dazu bei, sonstige Sachschäden oder gar Personenschäden zu vermeiden.
Bei der Betriebsbegehung sollten Sie neben Ordnung und Sauberkeit auf folgende Punkte achten:
Die folgenden Empfehlungen helfen Ihnen dabei, vorbeugend aktiv zu werden und Ihr Eigentum bestmöglich zu schützen: