LandwirtschaftBetrieb & MitarbeiterSommer

Feuerrisiken und Gefahrenpotenziale

Rauchen, offenes Licht und Feuer

Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Licht und Feuer (z. B. Kerzen) sind in landwirtschaftlichen Betriebsräumen und in deren Nähe verboten. Das gilt auch für Heu- und Strohlager im Freien. Weisen Sie alle Mitarbeiter und andere Personen, die sich auf dem Betriebsgrundstück aufhalten, auf die Bestimmungen und deren Einhaltung hin. Insbesondere, wenn sich z. B. aufgrund eines Hofladens noch betriebsfremde Personen auf dem Grundstück aufhalten, ist mit entsprechenden Schildern auf das Verbot hinzuweisen. In den ausgewiesenen Raucherbereichen sind entsprechende glutfeste Aschenbecher bzw. sandgefüllte Behälter für die Tabakreste aufzustellen.

Regelmäßige Prüfung und Beseitigung von Mängeln

Mit der regelmäßigen Prüfung und der unverzüglichen Beseitigung von Mängeln können Sie nicht nur das Risiko eines Brandes reduzieren. Sie tragen auch dazu bei, sonstige Sachschäden oder gar Personenschäden zu vermeiden.

Bei der Betriebsbegehung sollten Sie neben Ordnung und Sauberkeit auf folgende Punkte achten:

  • Kontrollieren Sie Dächer und außen an den Gebäuden angebrachte Sachen auf ordnungsgemäßen Zustand.
  • Beseitigen Sie Staubschichten und Spinnweben an Licht- und Wärmequellen.
  • Öl- oder fettgetränkte Putzlappen sind nach Gebrauch in dicht schließenden Metallbehältern aufzubewahren.
  • Achten Sie darauf, dass Flucht- und Rettungswege nicht verstellt und Feuerlöscher gut erreichbar sind.
  • Missbrauchen Sie Heizungs- und Technikräume nicht zu Abstellzwecken. Das Lagern von brennbaren Materialien in diesen Räumen ist nicht erlaubt.
  • Lassen Sie Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik beseitigen.

 

Brandstiftung

Einen vollkommenen Schutz vor Brandstiftern gibt es leider nicht. Dennoch können Sie durch gezielte und vorausschauende Maßnahmen das Risiko deutlich reduzieren. 

Die folgenden Empfehlungen helfen Ihnen dabei, vorbeugend aktiv zu werden und Ihr Eigentum bestmöglich zu schützen:

  • Verhindern Sie den Zutritt von Unbefugten, indem Tore und Türen zu den Gebäuden stets geschlossen und wenn möglich verschlossen werden.
  • Leuchten Sie Ihren Hof bzw. die gefährdeten Bereiche ausreichend aus.
  • Halten Sie nicht genutzte Gebäude und Räume frei von brennbaren Stoffen und schalten Sie diese Bereiche stromlos.
  • Schützen Sie Ihr Betriebsgrundstück durch eine Umzäunung, sofern möglich.
  • Lassen Sie Heu- und Strohreste nicht auf dem Hof verstreut herumliegen. Schon manche weggeworfene Zigarette hat einen Hof in Schutt und Asche gelegt. Beachten Sie die Mindestabstände zu leicht entflammbaren Materialien (z. B. Heu/Stroh).
  • Lagern Sie brennbare Materialien, wie z. B. Paletten, Holzkisten oder Reifen, nur im Gebäude oder mit einem Abstand von mindestens 5 m zu Gebäuden bzw. 10 m bei Holzgebäuden.
  • Auch Strohpellets, Brennholz oder Holzhackschnitzel sollten nicht unmittelbar außen am Gebäude gelagert werden. Im Falle eines Brandes erschwert die zusätzliche Brandlast die Löschversuche oder führt gar erst zu einem Großschaden.
  • Klären Sie Kinder über die Gefahren im Umgang mit Feuer auf und verwahren Sie Streichhölzer und Ähnliches so, dass sie für Kinder nicht ohne Weiteres erreichbar sind.
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Zuletzt aktualisiert am 29.04.2026