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Internationale Versicherungskarte (IVK)

Aktueller Hinweis:

Die internationale Versicherungskarte (IVK) galt bisher nur, wenn sie auf grünem Papier gedruckt wurde. Deshalb wurde sie auch "grüne Karte" genannt. Sie darf jetzt auch auf weißem Papier gedruckt werden. Die Concordia hat das Verfahren im Herbst 2020 umgestellt. Karten auf grünem Papier gelten natürlich weiterhin.
Wichtig: Wenn Sie eine IVK per E-Mail bekommen, bitte unbedingt ausdrucken. Sie muss nach wie vor in Papierform vorgezeigt werden.

In den meisten europäischen Ländern reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Trotzdem ist es empfehlenswert, die internationale Versicherungskarte ("grüne Karte") immer dabei zu haben. Sie enthält auch die Adressen der ausländischen Regulierungsbüros, an die sich ein Unfallgeschädigter wenden kann.

In einigen europäischen Ländern ist die internationale Versicherungskarte nach wie vor zwingend erforderlich. Das sind z.B.:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Rumänien
  • Serbien-Montenegro
  • Türkei 
  • Ukraine
  • Weißrussland
     

Hinweis zu Großbritannien (Brexit): Nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU („Brexit“) ist nicht sicher, ob das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Die britischen Behörden könnten von EU-Bürgern bei der Einreise verlangen, ihren Versicherungsschutz gesondert nachzuweisen. Daher ist Großbritannien-Reisenden nach dem Brexit die Mitnahme einer IVK zu empfehlen.

Im Kosovo wird die internationale Versicherungskarte nicht anerkannt. Hier muss an der Grenze eine "Grenzversicherungspolice" abgeschlossen werden.

Sie erhalten Ihre internationale Versicherungskarte zusammen mit Ihrem Versicherungsschein – aber Vorsicht: Die Karte ist nur ca. 3 Jahre lang gültig. Gerne können Sie eine neue Karte hier online bestellen.

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Anforderung Internationale Versicherungskarte ("grüne Karte")

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