IDP-Nutzungsbedingungen

Die Concordia Krankenversicherungs-AG, Karl-Wiechert-Alle 55, 30625 Hannover im Folgenden „Krankenversicherung“ genannt, bietet Ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt die Nutzung eines individuellen und auf dem Stand der Technik befindlichen Identity Provider (nachfolgend „IDP“ genannt) an, mittels dessen Nutzer sich für diverse mobile Applikationen verifizieren und identifizieren kann.

Mit dem IDP soll dem Nutzer eine Zugriffsteuerung für alle derzeit vorhandenen und zukünftigen elektronischen Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden.

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung durch die Versicherten der Krankenversicherung ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenversicherung und den Nutzern.

Weitere Informationen zur Funktionsweise des IDP und zu den damit verbundenen Registrierungsmöglichkeiten können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer über https://www.concordia.de/telematikinfrastruktur/ während der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung des IDP-Tools, durch die jeweils verantwortliche Krankenversicherung an deren Versicherten.

Bei verschiedenen Apps ist der IDP zur Identifizierung bzw. Authentisierung notwendig und ist durch den Nutzer selbstständig aus den entsprechenden App-Stores von Google und Apple als Komponente anderer Apps herunterzuladen und gemäß den Anweisungen zu installieren.

Die technischen Voraussetzungen sind dem Informationsblatt Ihrer Krankenversicherung zu entnehmen. 

Der IDP wird dem Nutzer der Krankenversicherung kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der Zugang zum IDP erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zu der für den IDP erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich.

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung des IDP in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenversicherung behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen des IDP zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert.

Der IDP und/oder einzelne Komponenten kann infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenversicherung darauf, dass der IDP und/oder die angebotenen Inhalte und Komponenten stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, den Zugang zum IDP oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

Die Registrierung und der Vertragsschluss für den IDP erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

Registrierungsprozess:

Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen.

Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links

https://www.concordia.de/telematikinfrastruktur/datenschutz/

https://www.concordia.de/telematikinfrastruktur/idp-nutzungsbedingungen/

https://www.concordia.de/telematikinfrastruktur/idp-einwilligungserklaerung/

downloaden und speichern.

Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenversicherung datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zur Sicheren Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann der Nutzer alle für Ihn zur Verfügung gestellten elektronischen Anwendungen starten, einrichten und verwalten.

 

Wichtige Informationen zur Kontoverwaltung:

Bestätigung der E-Mail-Adresse:

  • Der Nutzer muss innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung die angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Andernfalls wird der IDP-Account automatisch gelöscht.

Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung:

  • Innerhalb von 7 Tagen nach Aktivierung des Accounts muss der Nutzer einen zweiten Faktor zur Authentifizierung einrichten. Geschieht dies nicht, wird der IDP-Account ebenfalls gelöscht.

Identifizierungsverfahren:

  • Der Kunde muss innerhalb von 30 Tagen das Identifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Andernfalls erfolgt die Löschung des IDP-Accounts.

Inaktivität:

  • Das Benutzerkonto wird nach zwei Jahren Inaktivität, d.h. ohne Login-Vorgang am IDP, automatisch gelöscht.

Für die Installation des IDP sind die Vorschriften der App-Stores von Google und Apple zu beachten. Das betrifft insbesondere auch die Vorgaben für das Alter des Nutzers.

Die Nutzung des IDP ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung des IDP jederzeit widerrufen. Eine nicht vollzogene Registrierung bedeutet, dass keine der Applikationen im Gesundheitswesen mehr genutzt werden können, für die ein erfolgreiche durchgeführte Registrierung und Identifikation Voraussetzung ist.

Der Nutzer muss gegenüber der Krankenversicherung vollständige und richtige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen.

Der Nutzer darf den IDP nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten.

Der Nutzer muss seine Zugangsdaten Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf den IDP mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritten für den Zugriff auf den IDP weitergegeben werden.

Es ist verboten, den IDP für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.

 

Sperrung:
Die Krankenversicherung ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung des IDP durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder den Nutzungsvertrag fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung des IDP überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenversicherung ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenversicherung kann zudem den IDP des Nutzers löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer den IDP in rechtsverletzender Weise nutzt.

 

Vorgaben beim Tod eines Nutzers:
Der Versicherer ist nach Kenntnisnahme des Versterbens des Versicherten zur Löschung der nutzerspezifischen Zugangsdaten im IDP berechtigt. Hiervon unabhängig können nach Tod des Versicherten nur durch die jeweils Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung die Löschung beauftragen.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er allein zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht und des Usernamens und des Passwortes in dem Testament.

Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Krankenversicherung zu. Die Krankenversicherung räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, den IDP für private, nicht kommerzielle Zwecke für die Registrierung und Identifikation seiner Person zu nutzen.

Der Nutzer darf den IDP nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für den der IDP vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.

Es ist untersagt, die Software des IDP zurückzuübersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten.

Die Krankenversicherung gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit des IDP. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in dem IDP und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung des IDP keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.

Die Krankenversicherung genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store von Google und Apple zum Download bereitstellt und dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

Eine Funktionsbeeinträchtigung des IDP, die aus Hardwaremängeln auf Seiten des Nutzers, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.

Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenversicherung Mängel des IDP unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird die Krankenversicherung bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Krankenversicherung umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.

Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel des IDP beruhen, welches den IDP verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Die Krankenversicherung haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenversicherung nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenversicherung haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenversicherung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Leistungsverzögerungen hat die Krankenversicherung nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenversicherung eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenversicherung nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.

Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenversicherung lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenversicherung nur, wenn der Nutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in dem IDP gespeicherten Daten nachgekommen ist.

Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der Krankenversicherung angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.

§ 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.

Eine weitergehende Haftung der Krankenversicherung besteht nicht.

Die vorstehenden Regelungen sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenversicherung anwendbar.

Die Krankenversicherung bietet den Nutzern einen IDP-Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen des IDP während der üblichen Bürozeiten an Arbeitstagen von 09:00 bis 17:00 Uhr beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenversicherung zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der Krankenversicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen ohne Einhaltung einer Frist beenden. Der Nutzer muss die Kündigung schriftlich oder persönlich gegenüber seiner Krankenversicherung erklären.

Die Krankenversicherung kann den Nutzungsvertrag kündigen, insbesondere wenn die geänderten Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 12 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert werden.

Bei Beendigung des Krankenversicherungsverhältnisses mit dem Versicherer endet auch der Nutzungsvertrag.

Die Krankenversicherung informiert den Nutzer über die eingegangene Kündigung und teilt ihm mit zu welchem Datum die Löschung seitens der Krankenversicherung vollzogen wird.

Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Krankenversicherung ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Beim nächsten Öffnen der App werden die aktualisierten Nutzungsbedingungen eingeblendet und müssen aktiv bestätigt werden. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam. Solange der Nutzer die Einwilligung nicht abgibt, kann die Nutzung des IDP durch den Versicherten nicht mehr erfolgen.

Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die Startseite und dort über den „Avatar-Icon“ zum Benutzerkonto unter dem Punkt Einwilligungen einsehen.

Die Krankenversicherung ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Einverständnisses des Nutzers abzuändern,

a) soweit die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet;

b) soweit sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;

c) soweit die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben; oder

d) soweit die Krankenversicherung damit einer für verbindlichen Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat. Die Krankenversicherung wird den Nutzer auf etwaige Abänderungen im IDP hinweisen.

Der Nutzer kann die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und seiner Einwilligungserklärung zur Identifizierung und Authentifizierung widerrufen. Wenn der Nutzer die Zustimmung widerruft, wird er auf all seinen Geräten abgemeldet und kann seine Services erst dann wieder verwenden, wenn er sich neuerlich anmeldet und seine Zustimmung erneut erteilt. Der Widerruf kann über die Startseite und dort über den „Avatar-Icon“ zum Benutzerkonto unter dem Punkt Einwilligungen erfolgen.

Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der App in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 12 Abs. 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 12 ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.