
So machst du dein Auto winterfest
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WeiterlesenWer den Führerschein mit 17 Jahren macht, kann bei der Concordia Kfz-Versicherung von folgenden Vorteilen profitieren:
Weitere Infos beim Concordia Ansprechpartner vor Ort:
Mit dem Fahrerschutz bist du bestens geschützt, wenn du als Fahrer/-in bei einem selbst verursachten Unfall verletzt wirst. Die Concordia zahlt dann unter anderem:
Dieser wertvolle Schutz kostet weniger als 3 € pro Monat!
Anmeldung
Die Teilnahme am Begleiteten Fahren ist freiwillig. Sie muss bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde angemeldet werden. Der Antrag ist ab 16,5 Jahren möglich.
Begleitpersonen
Du kannst bliebig viele Begleitpersonen wählen. Alle müssen im Antrag auf begleitetes Fahren mit Namen aufgeführt werden und ihr Einverständnis erklären. Die Begleitpersonen
Die Begleitperson hat nicht die Funktion eines Fahrlehrers und darf auch nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie ist auch nicht verantwortliche Führerin des Fahrzeugs. Die Begleitperson kann auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren. Der Beifahrersitz ist natürlich am vorteilhaftesten.
Begleitpersonen dürfen die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Die Begleitperson muss ihren Führerschein dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen.
Wann kannst du die Prüfung machen?
Prüfungs- oder Prüfbescheinigung und Führerschein
Je nachdem, wann du die praktische Prüfung machst, erhältst du eine Prüfungs- oder eine Prüfbescheinigung.
Die Prüfungsbescheinigung berechtigt zum Fahren mit Begleitperson in Deutschland und Österreich. Bitte immer auch den Personalausweis (oder einen anderen Lichtbildausweis) mitnehmen, da die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält.
Die Prüfbescheinigung dokumentiert nur die bestandene Prüfung. Fahren darfst Du damit nicht. Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit. (Ausnahme: Du hast vorher schon den Führerschein der Klasse A 1 gemacht).
Führerschein-Klassen
Die Führerscheinklasse B enthält auch die Klassen AM (Kleinkrafträder und "leichte" Quads bis 45 km/h) und L (Traktoren). Da diese Klassen bereits mit 16 Jahren erworben werden können, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klassen AM und L. Diese Klassen dürfen von Anfang an ohne Begleitperson gefahren werden, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müssen mitgeführt werden.
Bei Bedarf kann auf Antrag zusätzlich ein regulärer Kartenführerschein für die Klassen AM und L ausgestellt werden. Damit darf international gefahren werden.
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