CONCORDIA KFZ-VERSICHERUNGEN

Rund um Fahrzeuge und Verkehr

Begleitetes Fahren: Durch den Führerschein mit 17 bei der Autoversicherung sparen

Wer den Führerschein mit 17 Jahren macht, kann bei der Concordia Kfz-Versicherung von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Junge Autofahrer/-innen mit der Fahrerlaubnis "BF 17" werden ohne zusätzliche Kosten in den Pkw-Vertrag der Eltern eingeschlossen.
  • Die erfolgreiche Teilnahme am "BF 17" wird auch bei der Versicherung eines eigenen Pkw (ab 18 Jahren) durch Beitrags-Nachlass belohnt.
  • Der Nachlass für ehemalige "BF 17"-Teilnehmer/-innen bleibt auch nach einem Schaden bestehen.

Weitere Infos beim Concordia Ansprechpartner vor Ort:

Tipp der Sicherhelden:

Ideal für Fahranfänger: Concordia Fahrerschutz

Mit dem Fahrerschutz bist du bestens geschützt, wenn du als Fahrer/-in bei einem selbst verursachten Unfall verletzt wirst. Die Concordia zahlt dann unter anderem:

  • bis zu 200.000 € Schmerzensgeld
  • bis zu 4.000 € pro Monat Verdienstausfall
  • bis zu 200.000 € für einen Umbau von Haus und Auto

Dieser wertvolle Schutz kostet weniger als 3 € pro Monat!

Mehr zum Fahrerschutz

Begleitetes Fahren — so geht’s:

Anmeldung

Die Teilnahme am Begleiteten Fahren ist freiwillig. Sie muss bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde angemeldet werden. Der Antrag ist ab 16,5 Jahren möglich.

 

Begleitpersonen

Du kannst bliebig viele Begleitpersonen wählen. Alle müssen im Antrag auf begleitetes Fahren mit Namen aufgeführt werden und ihr Einverständnis erklären. Die Begleitpersonen 

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen einen Führerschein haben (mindestens Klasse B oder die alte Klasse 3),
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") haben.

Die Begleitperson hat nicht die Funktion eines Fahrlehrers und darf auch nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie ist auch nicht verantwortliche Führerin des Fahrzeugs. Die Begleitperson kann auf jedem beliebigen Fahrgastsitz des Fahrzeugs mitfahren. Der Beifahrersitz ist natürlich am vorteilhaftesten.

Begleitpersonen dürfen die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Die Begleitperson muss ihren Führerschein dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen.

 

Wann kannst du die Prüfung machen?

  • Theoretische Prüfung: frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag

 

Prüfungs- oder Prüfbescheinigung und Führerschein

Je nachdem, wann du die praktische Prüfung machst, erhältst du eine Prüfungs- oder eine Prüfbescheinigung.

Die Prüfungsbescheinigung berechtigt zum Fahren mit Begleitperson in Deutschland und Österreich. Bitte immer auch den Personalausweis (oder einen anderen Lichtbildausweis) mitnehmen, da die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält.

Die Prüfbescheinigung dokumentiert nur die bestandene Prüfung. Fahren darfst Du damit nicht. Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit. (Ausnahme: Du hast vorher schon den Führerschein der Klasse A 1 gemacht).

  • Du bist noch nicht 17 Jahre alt
    Wer zum Zeitpunkt der bestandenen praktischen Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt darüber nur eine Bestätigung vom Prüfer. Ab dem 17.Geburtstag kannst du dir die endgültige Prüfungsbescheinigung bei der Fahrerlaubnis-Behörde abholen.
  • Du bist schon 17 Jahre alt
    Wer zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung das 17. Lebensjahr bereits vollendet hat, bekommt nach bestandener praktischer Prüfung die Prüfungsbescheinigung. 
  • Du bist schon 18 Jahre alt
    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kannst du die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde gegen den regulären Führerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung wird drei Monate nach dem 18. Geburtstag ungültig. Du darfst also bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
    Hinweis: In Österreich wird die Prüfungsbescheinigung nur bis zum 18. Geburtstag anerkannt.

Führerschein-Klassen

Die Führerscheinklasse B enthält auch die Klassen AM (Kleinkrafträder und "leichte" Quads bis 45 km/h) und L (Traktoren). Da diese Klassen bereits mit 16 Jahren erworben werden können, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klassen AM und L. Diese Klassen dürfen von Anfang an ohne Begleitperson gefahren werden, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müssen mitgeführt werden.

Bei Bedarf kann auf Antrag zusätzlich ein regulärer Kartenführerschein für die Klassen AM und L ausgestellt werden. Damit darf international gefahren werden.