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Elektrische oder technische Anlagen und Geräte

In landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden sind je nach Verwendungszweck eine Vielzahl elektrischer Anlagen und Geräte vorhanden. Sie können Brandschäden verursachen oder selbst durch Blitz und Überspannung beschädigt oder zerstört werden. Etwa ein Viertel aller Brandschäden in der Landwirtschaft werden durch Elektrizität verursacht. Diese Größenordnung verdeutlicht, dass die Instandhaltung und der fachgerechte Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte ein wesentlicher Baustein im Risikomanagement eines landwirtschaftlichen Betriebs sein muss.

Bitte beachten Sie:
  • Elektrische Anlagen und Geräte
    • sind nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik zu errichten und zu betreiben. Als solche gelten die Bestimmungen des „Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.“ (VDE).
    • dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet oder geändert werden. Wenn Beschädigungen entdeckt werden, müssen diese umgehend fachgerecht repariert werden. Das dient sowohl dem Schutz vor Unfällen als auch dem vorbeugenden Brandschutz.
  • Es dürfen nur elektrische Geräte eingesetzt werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Sie müssen sowohl den zu erwartenden elektrischen Beanspruchungen als auch den äußeren Einflüssen am Verwendungsort genügen und den VDE-Bestimmungen entsprechen.
  • Elektrogeräte müssen gegen schädliche Einwirkungen aus der Umgebung geschützt werden. So ist bei einer Verwendung in Feuchträumen ein Schutz gegen Feuchtigkeit und Spritzwasser erforderlich. Gleiches gilt für den Schutz gegen mechanische Beschädigungen. Verlängerungskabel, die Fahrwege überqueren, müssen durch Kabelbrücken vor Beschädigungen geschützt werden.
  • Geräte und Anlagen, die nicht dauernd in Betrieb sind, müssen spannungsfrei geschaltet werden. Schadhafte elektrische Anlagen und Geräte dürfen nicht benutzt werden.
  • Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich der Zustand der elektrischen Anlagen. Isolierungen werden brüchig und Schraubklemmen können sich lösen.
  • Lampen müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, Schutzabdeckungen müssen vorhanden sein und ausreichende Abstände zu brennbaren Materialien eingehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass Heu, Stroh, Spinnweben etc. nicht durch die Lampen entzündet werden können.
  • Ratten und Mäuse übertragen nicht nur Krankheiten und verunreinigen Futtermittel, sondern nagen auch an den Isolierungen von Elektrokabeln. Das kann erhebliche Auswirkungen haben, die bis zur Entstehung von Bränden reichen. Die Bekämpfung von Schadnagern schützt gleichzeitig ihre elektrischen Anlagen!
  • Lithium-Ionen-Akkus bieten eine hohe Energiedichte. Sie finden in Notebooks, Handys, Drohnen, Werkzeugen, E-Bikes, E-Scootern, E-Autos etc. Verwendung. Bei unsachgemäßer Handhabung besteht eine Brandgefahr. Wegen des hohen Gefahrenpotentials ist ein sorgsamer Umgang während der Nutzungsdauer und die richtige Entsorgung wichtig. Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften des Herstellers.
  • Lassen Sie die Elektroanlagen und die elektrischen Geräte auf Ihrem Betrieb regelmäßig durch eine Elektrofachkraft überprüfen und die festgestellten Mängel beseitigen. Mit „regelmäßig“ ist ein Prüfungszyklus gemeint, der den Stand der Technik und die Auflagen der Hersteller der elektrischen Anlagen berücksichtigt.

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften schreiben eine Prüfung der festinstallierten Anlagenteile im Zeitabstand von 4 Jahren vor und eine jährliche Prüfung der beweglich angeschlossenen elektrischen Betriebsmittel wie Verlängerungsleitungen, Winkelschleifer, Hochdruckreiniger, PC, Monitore etc.

In der Landwirtschaft werden immer mehr computergestützte Steuerungsgeräte eingesetzt, die sehr empfindlich auf Überspannungen reagieren. Es empfiehlt sich, bereits vor der Installation mit dem Elektroinstallationsbetrieb über diese Problematik zu sprechen und einen Überspannungsschutz einbauen zu lassen. Dieser Schutz ist z. B. bei Steuerungsgeräten für die Fütterung und das Stallklima sowie bei der Steuerungselektronik von Biogasanlagen sinnvoll.

Die Funktionen bestimmter elektrischer Einrichtungen können für Ihren Betrieb lebenswichtig sein. Zum Beispiel kann der Ausfall der Zwangsbelüftung in der Geflügel- oder Schweinemast tödliche Folgen für Ihre Tiere haben. Für lebenserhaltende Lüftungsanlagen ist die Installation einer Alarmanlage erforderlich, die Ihnen den Ausfall optisch, akustisch und über eine Telefonwählanlage meldet. Die Alarmweiterleitung soll auch bei Stromausfall und Störung des Telefonanschlusses gewährleistet sein. Ein Notstromaggregat muss die Lüftung weiterhin mit Strom versorgen können. Dabei kann es sich auch um ein Aggregat handeln, das über die Zapfwelle eines Treckers betrieben wird.

Die Funktionsfähigkeit von Alarmanlage und Notstromaggregat muss mindestens einmal in der Woche überprüft werden, um für den Notfall gerüstet zu sein.
Zu weiteren elektrischen Einrichtungen, deren Funktion im Notfall sichergestellt werden muss, gehört die Melk- und Fütterungstechnik. Der Notfallplan Ihres Betriebs sollte auch hierfür eine Lösung vorweisen können.

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Zuletzt aktualisiert am 28.04.2026