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Ratgeber
In landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden sind je nach Verwendungszweck eine Vielzahl elektrischer Anlagen und Geräte vorhanden. Sie können Brandschäden verursachen oder selbst durch Blitz und Überspannung beschädigt oder zerstört werden. Etwa ein Viertel aller Brandschäden in der Landwirtschaft werden durch Elektrizität verursacht. Diese Größenordnung verdeutlicht, dass die Instandhaltung und der fachgerechte Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte ein wesentlicher Baustein im Risikomanagement eines landwirtschaftlichen Betriebs sein muss.
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften schreiben eine Prüfung der festinstallierten Anlagenteile im Zeitabstand von 4 Jahren vor und eine jährliche Prüfung der beweglich angeschlossenen elektrischen Betriebsmittel wie Verlängerungsleitungen, Winkelschleifer, Hochdruckreiniger, PC, Monitore etc.
In der Landwirtschaft werden immer mehr computergestützte Steuerungsgeräte eingesetzt, die sehr empfindlich auf Überspannungen reagieren. Es empfiehlt sich, bereits vor der Installation mit dem Elektroinstallationsbetrieb über diese Problematik zu sprechen und einen Überspannungsschutz einbauen zu lassen. Dieser Schutz ist z. B. bei Steuerungsgeräten für die Fütterung und das Stallklima sowie bei der Steuerungselektronik von Biogasanlagen sinnvoll.
Die Funktionen bestimmter elektrischer Einrichtungen können für Ihren Betrieb lebenswichtig sein. Zum Beispiel kann der Ausfall der Zwangsbelüftung in der Geflügel- oder Schweinemast tödliche Folgen für Ihre Tiere haben. Für lebenserhaltende Lüftungsanlagen ist die Installation einer Alarmanlage erforderlich, die Ihnen den Ausfall optisch, akustisch und über eine Telefonwählanlage meldet. Die Alarmweiterleitung soll auch bei Stromausfall und Störung des Telefonanschlusses gewährleistet sein. Ein Notstromaggregat muss die Lüftung weiterhin mit Strom versorgen können. Dabei kann es sich auch um ein Aggregat handeln, das über die Zapfwelle eines Treckers betrieben wird.
Die Funktionsfähigkeit von Alarmanlage und Notstromaggregat muss mindestens einmal in der Woche überprüft werden, um für den Notfall gerüstet zu sein.
Zu weiteren elektrischen Einrichtungen, deren Funktion im Notfall sichergestellt werden muss, gehört die Melk- und Fütterungstechnik. Der Notfallplan Ihres Betriebs sollte auch hierfür eine Lösung vorweisen können.