Produkte
- Fahrzeuge & Verkehr
- Recht & Haftpflicht
- Gesundheit & Lifestyle
- Zukunft & Vorsorge
- Haus & Wohnen
- Betrieb & Mitarbeiter
Service
- Schäden & Änderungen
- Kontakt & Feedback
Unternehmen
Ratgeber
Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sind während des Einsatzes einer erhöhten Brandgefahr ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Mähdrescher.
Daher beachten Sie folgende Vorkehrungen:
Traktoren, Mehrzweckfahrzeuge, selbstfahrende Erntemaschinen, wie z. B. Mähdrescher und sonstige Arbeitsmaschinen, dürfen nur unter bestimmten Vorkehrungen und soweit es die Landesbauordnung/ Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes zulässt, in anderen Räumen als Garagen (z. B. Scheunen) eingestellt werden.
Folgende Maßnahmen müssen Sie berücksichtigen:
Alle anderen Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn u. a.
Die detaillierten Vorschriften sind der jeweiligen Garagenverordnung bzw. Landesbauordnung zu entnehmen.