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Ratgeber
Schäden durch Leitungswasser treten meistens völlig unerwartet auf, weil Wasserleitungen häufig so verlegt werden, dass sie nicht zu sehen sind. Dadurch ist die Entstehung eines Leitungswasserschadens im Vorfeld nicht zu erkennen.
Die Verhütung von Leitungswasserschäden beginnt bereits bei der Installation der Leitungssysteme. Schadenerfahrungen zeigen, dass ungefähr die Hälfte aller Leitungswasserschäden durch Installations- oder Produktfehler entstehen.
Beauftragen Sie eine Fachfirma mit der Planung und Durchführung einer Installation, die nach den anerkannten Regeln der Technik arbeitet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor der Auswahl des Rohrmaterials die Wasserbedingungen vor Ort geprüft wurden. Entscheiden Sie sich für qualitativ hochwertige Rohrmaterialien und Armaturen.
Eine weitere wichtige Ursache für Schäden liegt in den Betriebsbedingungen des Leitungsnetzes. Lassen Sie zur Vorbeugung von Schäden Ihre wasserführenden Anlagen regelmäßig von einer Fachfirma warten.
Sperren Sie nicht genutzte wasserführende Anlagen und Einrichtungen ab, entleeren Sie diese und halten sie entleert. Während der kalten Jahreszeit sind alle Räume genügend zu beheizen oder die dort befindlichen wasserführenden Anlagen und Einrichtungen ebenfalls abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte versicherte Sachen sind mindestens 12 cm über dem Erdboden aufzubewahren.
Im Notfallplan Ihres Betriebes sollte festgehalten werden, wo die Wasserzufuhr abgestellt werden kann (Haupthahn), welche weiteren Vorkehrungen zu treffen sind (Aufrechterhaltung der Wasserzufuhr für die Trinkwasserversorgung, die Flüssigfütterung, die Melktechnik etc.) und welche Fachfirma zu informieren ist. Jeder Mitarbeiter muss wissen, was im Ernstfall zu tun ist.
Bei Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt es sich um eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h).
Als unabwendbares Naturereignis ist Sturm nicht vermeidbar. Es sind dennoch Vorkehrungen möglich, um Sturmschäden an Ihrem Hab und Gut so weit wie möglich zu begrenzen. Durch einen Sturm wird nicht nur Ihr Besitz einer Gefahr ausgesetzt, gleichzeitig werden Ihre Gebäude und Ihre Grundstücke eine Gefahr für andere. Hier unterliegen Sie einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht und müssen Vorkehrungen treffen, um Dritte vor Schäden durch umherfliegende Sachen, herabfallende Gebäudeteile oder umsturzgefährdete Bäume zu schützen.
Besonders gefährdet sind Gebäude in exponierter Lage sowie allein stehende oder reparaturbedürftige Gebäude. Eine weitere Gefahr geht von Bäumen aus, die sich in der Nähe der Gebäude befinden. Überprüfen Sie regelmäßig die Stabilität Ihres Baumbestandes, führen Sie Pflegemaßnahmen durch und entfernen morsche, angefaulte oder weit ausladende Äste und kranke Bäume.
Bei Heranziehen eines Sturms schließen Sie Fenster, Türen, Dachfenster und Luken an den Gebäuden. Fahren Sie geöffnete Windschutznetze und Jalousien herunter. Sichern Sie draußen befindliche Gegenstände wie beispielsweise Schubkarren, leichte Arbeitsgeräte und Kälberiglus. Fahren Sie Arbeitsmaschinen möglichst in die Gebäude.
Sobald der Sturm wieder nachlässt und Sie sich ohne Gefahr draußen bewegen können, prüfen Sie, ob Schäden eingetreten sind und kurzfristige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Beispielsweise kann es erforderlich sein, ein Dach provisorisch abzudichten, um das Getreidelager vor dem Eindringen von Regenwasser zu schützen.
Kunststoffe werden durch den Einfluss von UV-Licht im Laufe der Zeit geschädigt und verlieren Ihre Belastbarkeit. Ersetzen Sie daher rechtzeitig die Windschutznetze an den Ställen und die Folienhauben Ihrer Biogasanlage.